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   BFH, 29.09.2008 - IX B 96/08   

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https://dejure.org/2008,17786
BFH, 29.09.2008 - IX B 96/08 (https://dejure.org/2008,17786)
BFH, Entscheidung vom 29.09.2008 - IX B 96/08 (https://dejure.org/2008,17786)
BFH, Entscheidung vom 29. September 2008 - IX B 96/08 (https://dejure.org/2008,17786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fremdvergleich bei Abschluss von Verträgen mit nahen Angehörigen; fehlerhafte Auslegung von Verträgen durch das FG als materieller Fehler; Darlegung der Erheblichkeit eines Verfahrensfehlers

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Fremdvergleich bei Abschluss von Grundstücksübertragungsverträgen mit nahen Angehörigen; fehlerhafte Auslegung von Verträgen als materielle Fehler; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01

    Kaufvertrag zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 29.09.2008 - IX B 96/08
    Unbeschadet des Umstandes, dass der Kläger die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und der (angeblichen) Divergenzentscheidung (BFH-Urteil vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243) nicht derart herausgearbeitet und gegenübergestellt hat, dass eine Abweichung erkennbar wird, kann eine Divergenz nur gegeben sein, wenn das Finanzgericht (FG) bei einem gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweicht.

    Denn die Besonderheit des Sachverhalts der behaupteten Divergenzentscheidung in BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243 liegt gerade darin, dass die maßgeblichen, zur Finanzierung der Immobilienkäufe eingesetzten Darlehensverträge mit Dritten --nämlich mit Kreditinstituten-- abgeschlossen wurden und daher zwischen den am Vertragsschluss beteiligten nahen Angehörigen Zahlungsmodalitäten vereinbart waren, die --anders als im Streitfall-- einem Fremdvergleich gar nicht unterzogen werden durften.

  • BFH, 05.03.2007 - X B 146/05

    NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 29.09.2008 - IX B 96/08
    Der Einwand einer fehlerhaften Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung betrifft indes einen materiellen Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann (s. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125; vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 29.09.2008 - IX B 96/08
    Der Einwand einer fehlerhaften Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung betrifft indes einen materiellen Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann (s. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125; vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 154/07

    NZB: Fremdvergleich, Einzelfall-Umstände, Verstoß gegen Denkgesetze, fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 29.09.2008 - IX B 96/08
    Soweit der Kläger im Zusammenhang mit der Vernehmung der in der mündlichen Verhandlung gehörten Zeugin eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1, 2 FGO) als Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO rügt, reicht das Beschwerdevorbringen nicht aus, die erforderliche Erheblichkeit des Verfahrensmangels hinreichend zu belegen (s. BFH-Beschluss vom 15. April 2008 IX B 154/07, BFH/NV 2008, 1340).
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